Abstellen von Müllsammelbehältern auf öffentlichen Gut

Die Gemeinde Wolfsgraben informiert, dass Müllsammelbehälter auf öffentlichem Gut NICHT abgestellt werden dürfen. Leider wurde dies jedoch vermehrt festgestellt. Die Abstellung auf öffentlichem Gut ist nur an Tagen der Entleerung zulässig. Die Verwahrung der Müllsammelbehälter hat auf Eigengrund zu erfolgen.

20.07.2016