Förderung - Schulische Nachmittagsbetreuung VS Tullnerbach

Richtlinien über die Förderung des Elternbeitrages für die schulische Nachmittagsbetreuung an der Volksschule Tullnerbach

Die gegenständlichen Förderungsrichtlinien betreffen die Förderung der Differenz zwischen kostendeckendem Elternbeitrag (der vom jeweiligen Freizeitbetreiber der Nachmittagsbetreuung in Rechnung gestellt wird) zu den maximalen Elternbeitrag von derzeit € 88,00 (der für die Defizitabdeckung des Landes NÖ maßgeblich ist).

Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung:

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Einkommensnachweis über die zu fördernden Betreuungsmonate
Das durchschnittliche Gesamtnettoeinkommen darf folgende Beträge nicht übersteigen:
  • € 800,00 für Alleinstehende, AlleinerzieherInnen
  • € 1.200,00 für Paare

Die Nettoeinkommensgrenze erhöht sich mit jedem minderjährigen Kind um € 180,00.

Das Gesamtnettoeinkommen beinhaltet Löhne, Gehälter, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld, Pensionen, Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld und diverse Beihilfen und anderwärtigen Unterstützungen. Die Familienbeihilfe wird nicht in das Gesamtnettoeinkommen eingerechnet.

Das Förderansuchen und die erforderlichen Beilagen sind bis spätestens 1. August des vorangegangen abgelaufenen Schuljahres vorzulegen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Des Weiteren soll es für soziale Härtefälle die Möglichkeit geben einen Antrag an die Gemeinde Wolfsgraben bezüglich einer zusätzlichen Unterstützung einzubringen. Darüber muss in jedem Fall gesondert im Finanzausschuss bzw. im Weiteren durch den Gemeinderat entschieden werden. Damit soll für Berechtigte die Möglichkeit geschaffen werden auch unter einen Elternbeitrag von € 88,00 (Defizitabdeckung des Landes NÖ, F3 FFA-208/002-2011) zu kommen.

Formulare