Förderungen der Gemeinde Wolfsgraben im Bereich: Erneuerbarer Energie bzw. Wärmedämmung - Neu ab 2023

Seitens der Gemeinde Wolfsgraben werden folgende Investitionen im Bereich erneuerbarer Energien bzw. der Wärmedämmung gefördert:

Förderung Solarthermie, Photovoltaik (mit oder ohne Stromspeicherlösung) 

Gefördert wird die Neuerrichtung von Solarthermieanlagen zur Warmwasseraufbereitung bzw. teilsolaren Raumheizungen und Photovoltaikanlagen.
Diese Anlagen werden mit 15% der Investitionskosten bzw. max. € 700,- gefördert.
Stromspeicherlösungen werden nur in Verbindung mit Photovoltaik mit € 100,- je KWh, maximal  € 400,- jedoch nicht unter 2 KWh.

Förderung von Biomasse-Heizanlagen mit erneuerbarer Energie

Die Anschaffung von Anlagen zur Verwendung von Biomasse wie etwa Pellets-, Hackschnitzel-, Wärmepumpenheizungen, etc. wird mit 10% der Investitionskosten bzw. max. € 350,- gefördert.

Förderung von Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung an Gebäuden 

Dämmung der obersten Geschoßdecke, Dämmung der Außenfassade, Dämmung der Dachschräge, Einbau neuer Fenster, etc. Die Dämmung der obersten Geschoßdecke wird mit 30% der Investitionskosten bzw. max. € 350,- und alle anderen Maßnahmen in diesem Bereich mit 15% bzw. max. € 500,- unterstützt.

Förderung bei Regenwasser-/Brauchwasser-Nutzung

Gefördert wird die Neuerrichtung von Zisternen und ähnlichen Systemen zur Sammlung und späteren Verwendung von Niederschlägen und Oberflächenwässern mit einem Mindestvolumen  von 3.000 Liter in der Höhe von 10% der Kosten bzw. max. € 300,-.

Voraussetzungen:

Als Förderwerber können nur Privatpersonen auftreten, d.h. Bauwerber wie zB Wohnbaugenossenschaften, Baugesellschaften oder vergleichbare Bauträger werden von den Förderrichtlinien nicht erfasst. Weiters muss die um Förderung ansuchende Person in Wolfsgraben mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Formulare