Heizkostenzuschuss

 

Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2022/2023 zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. Zu beachten ist, dass

  • Anträge bis spätestens 31. März 2023 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können;
  • diese Anträge von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft werden;

Die Anträge und die Belege müssen in Kopie von der Gemeinde zur etwaigen Einsichtnahme aufbewahrt werden.

Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zu den Richtlinien sind im Internet unter der Adresse Heizkostenzuschuss - Förderung - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

abrufbar.