Hundeabgabenverordnung

01.11.2011

K U N D M A C H U N G

Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe  

Der Gemeinderat der Gemeinde Wolfsgraben beschließt in seiner Sitzung vom 02.12.2010 auf Grund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben:    

1.      für Nutzhunde                                               € 6,54         jährlich pro Hund  

für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz                                                  € 70,00         jährlich pro Hund  

für alle übrigen Hunde                                          € 40,00         jährlich pro Hund              

Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.  

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.