Abgabestelle: Wolfsgraben I und II
PH-Wert: 8,10
Gesamthärte (dH): 7,1
Nitrat (mg/l): 3,4 (zulässiger Höchstwert 50)
Chlorid (mg/l): 1,0 (zulässiger Höchstwert 200)
Sulfat (mg/l): 3,8 (zulässiger Höchstwert 250/750 (2))
Atrazin (µg/l): k.U.e (1) (zulässiger Höchstwert 0,1)
Desethyl-Atrazin (µg/l): k.U.e (1) (zulässiger Höchstwert 0,1)
(1) k.U.e = keine Untersuchung erforderlich, da bei der gesetzlich vorgeschriebenen Volluntersuchung (5-jährlich) keine Pestizide nachgewiesen werden konnten.
(2) Es bleiben Überschreitungen bis 750 mg/l außer Betracht, sofern der dem Calcium nicht equivalente Gehalt des Sulfats nicht 250 mg/l übersteigt.
Der vollständige Untersuchungsbefund liegt bei EVN Wasser, der Sanitätsbehörde des Landes NÖ (Abt. Umwelthygiene) und der Gesundheitsbehörde der Bezirkshauptmannschaft auf.
Zusätzlich werden ab Mai 2011 an verschiedenen Entnahmestellen Wasseruntersuchungen von einem Hygieneinstitut vorgenommen. Die Berichte:
Bericht 10/2011 a
Bericht 10/2011 b
Bericht 05/2011 |