Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner der Glücksallee,
im Zeitraum von Anfang Juni bis Mitte August wird in der Glücksallee ein halbseitiges Halte- und Parkverbot verordnet.
Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Baustellenzufahrt zur Liegenschaft Glücksallee 13 am Ende der Sackgasse sicherzustellen, insbesondere für den Baustellenverkehr sowie die An- und Abfahrt von LKW im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens.
Zudem wird am Ende der Sackgasse beidseitig ein Halte- und Parkverbot verordnet, um auch größeren Fahrzeugen das Umkehren zu ermöglichen.
Die Gemeinde Wolfsgraben dankt für Ihr Verständnis.