§90 StVo Information an die Anwohnerinnen und Anwohner der Glücksallee

Veröffentlichungsdatum28.05.2026Lesedauer< 1 MinuteKategorienGemeindeinfo

Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner der Glücksallee,

im Zeitraum von Anfang Juni bis Mitte August wird in der Glücksallee ein halbseitiges Halte- und Parkverbot verordnet.

Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Baustellenzufahrt zur Liegenschaft Glücksallee 13 am Ende der Sackgasse sicherzustellen, insbesondere für den Baustellenverkehr sowie die An- und Abfahrt von LKW im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens.

Zudem wird am Ende der Sackgasse beidseitig ein Halte- und Parkverbot verordnet, um auch größeren Fahrzeugen das Umkehren zu ermöglichen.

Die Gemeinde Wolfsgraben dankt für Ihr Verständnis.