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Ausnahme von der Gebührenpflicht: Gebührenfreie Strafregisterbescheinigung für freiwilliges Engagement
Freiwilligenorganisationen, die die Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen können, sind gemeinnützige juristische Personen öffentlichen oder privaten Rechts, deren Tätigkeit in hohem Ausmaß von Personen im Rahmen des freiwilligen Engagements erfolgt, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind und deren Sitz sich im Inland befindet.
Formular zur Beantragung einer gebührenfreien Strafregisterbescheinigung:
https://www.freiwilligenweb.at/wp-content/uploads/2026/01/2026-Bestaetigung-des-FWE-SRB.pdf