Die Landesregierung unterstützt pflegebedürfte Menschen mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck.
Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist eine jährliche Förderung in der Höhe von € 1.000,00 pro pflegebedürftiger Person, welche jedes Jahr bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres beim Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung beantragt werden kann.
Die Förderung für das Kalenderjahr 2025 kann ab 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 beantragt werden.
Ein Antrag für das Kalenderjahr 2026 ist von 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026 möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Förderung das Datum, an welchem der Antrag gestellt wird, relevant ist und nicht das Datum der Entscheidung über den Antrag. Sollte die Bearbeitung des Antrags über das beantragte Kalenderjahr hinausgehen, so hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Entscheidung über den Antrag.
Weiter Informationen erhalten Sie über folgenden Link:
NÖ Pflege- und Betreuungsscheck - Land Niederösterreich